Sonntag, 17. April 2016

Abfindung? Höhe der Abfindung? Klage auf Wiedereinstellung?

Kündigung nach Elternzeit führt in der Regel zu einer juristischen Beratung. Wenn die Klage bei Gericht eingereicht wurde, bekommt man nach einigen Wochen den Termin für die erste Verhandlung. In der Regel muss man dort als betroffener Arbeitnehmer nicht anwesend sein.

Oftmals versuchen die Firmen vorher schon ein Angebot zur Abfindung zu unterbreiten.

Dieses KANN angenommen werden, SOLLTE aber NICHT wenn es zu gering ist. Die Firma hat euch rausgeschmissen ohne Grund, vergesst das nicht!

Nun kann man entweder eine hohe Abfindung verlangen oder aber ihr zieht es durch und klagt auf Wiedereinstellung, damit ihr euren Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit zurück bekommt.

Es gibt leider keine Gesetzliche Grundlage für die Höhe der Abfindung. Es wird behauptet, dass die Hälfte des Monatslohns pro Jahr des Arbeitsverhältnisses Angemessen sei. Recherchen lassen aber darauf hindeuten, dass es wohl eher ein Monatslohn pro Jahr der Firmenzugehörigkeit angemessen erscheint. Bedenkt man, dass die Kündigung Rechtswidrig ist und eine illegale Handlung darstellt, sollte man sich dies als Arbeitnehmer sehr gut Entlohnen lassen.

Man muss auch mit einplanen dass man Lohnsteuer und Soli auf die Abfindung zahlen muss. Online kann man einige Abfindungsrechner zum berechnen der Höhe der Abfindung finden. http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/





Was ist zu tun wenn eine Kündigung nach Elternzeit angedroht wurde?

Was ist zu tun wenn eine Kündigung nach Elternzeit angedroht wurde?

Zu allererst einmal die Ruhe bewahren. Das ist zwar nicht so einfach, aber Kopflos herumlaufen und traurig sein bringt nichts.

Grundsätzlich gilt:

Während der Elternzeit sind ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen verboten, allerdings kann in Ausnahmefällen auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Behörde eine Kündigung erlaubt werden. Das Kündigungsverbot gilt auch für Massenänderungskündigungen in der Insolvenz des Arbeitgebers.*
*http://www.xn--kndigungsschutz-zvb.com/kuendigungsschutz/elternzeit/




Folgende Fragen sind zu klären:

1. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Nein- 

"In jedem Fall sollten Sie genau prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtmäßig war. Handelt es sich um eine Befristung, muss sie zunächst schriftlich erfolgen.
Sodann ist eine rein kalendermäßige Befristung ohne Zweck- oder Sachgrund nur möglich, wenn Sie noch niemals zuvor bei dem Arbeitgeber tätig waren. Die Befristung darf maximal 2 Jahre betragen und innerhalb dieser 2 Jahre ist eine 3-malige Verlängerung möglich."*
*http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/mutterschutz-das-geschieht-bei-einer-befristung/
Ja-
Ist eine Kündigung nur aus betrieblichen Gründen möglich! 

2. Bist du in einer Gewerkschaft?
Nein- 
Wie lange ist es noch hin bis zum Ende der Elternzeit? In der Regel beraten die Gewerkschaften juristisch wenn man mindestens 3 Monate ordentliches Mitglied ist.*
Hast du eine Rechtsschutz Versicherung? 
Falls nicht- wende dich an einen erfahrenen Arbeitsrechtler und lass dich juristisch beraten. 

Ja-
Wende dich an deine Gewerkschaft! Die wird dich beraten und stellt den Juristen der Klage einreicht.