Sonntag, 17. April 2016

Abfindung? Höhe der Abfindung? Klage auf Wiedereinstellung?

Kündigung nach Elternzeit führt in der Regel zu einer juristischen Beratung. Wenn die Klage bei Gericht eingereicht wurde, bekommt man nach einigen Wochen den Termin für die erste Verhandlung. In der Regel muss man dort als betroffener Arbeitnehmer nicht anwesend sein.

Oftmals versuchen die Firmen vorher schon ein Angebot zur Abfindung zu unterbreiten.

Dieses KANN angenommen werden, SOLLTE aber NICHT wenn es zu gering ist. Die Firma hat euch rausgeschmissen ohne Grund, vergesst das nicht!

Nun kann man entweder eine hohe Abfindung verlangen oder aber ihr zieht es durch und klagt auf Wiedereinstellung, damit ihr euren Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit zurück bekommt.

Es gibt leider keine Gesetzliche Grundlage für die Höhe der Abfindung. Es wird behauptet, dass die Hälfte des Monatslohns pro Jahr des Arbeitsverhältnisses Angemessen sei. Recherchen lassen aber darauf hindeuten, dass es wohl eher ein Monatslohn pro Jahr der Firmenzugehörigkeit angemessen erscheint. Bedenkt man, dass die Kündigung Rechtswidrig ist und eine illegale Handlung darstellt, sollte man sich dies als Arbeitnehmer sehr gut Entlohnen lassen.

Man muss auch mit einplanen dass man Lohnsteuer und Soli auf die Abfindung zahlen muss. Online kann man einige Abfindungsrechner zum berechnen der Höhe der Abfindung finden. http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/





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