Zu allererst einmal die Ruhe bewahren. Das ist zwar nicht so einfach, aber Kopflos herumlaufen und traurig sein bringt nichts.
Grundsätzlich gilt:
Während der Elternzeit sind ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen verboten, allerdings kann in Ausnahmefällen auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Behörde eine Kündigung erlaubt werden. Das Kündigungsverbot gilt auch für Massenänderungskündigungen in der Insolvenz des Arbeitgebers.*
*http://www.xn--kndigungsschutz-zvb.com/kuendigungsschutz/elternzeit/
Folgende Fragen sind zu klären:
1. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Nein-
"In jedem Fall sollten Sie genau prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtmäßig war. Handelt es sich um eine Befristung, muss sie zunächst schriftlich erfolgen
.

Sodann ist eine rein kalendermäßige Befristung ohne Zweck- oder Sachgrund nur möglich, wenn Sie noch niemals zuvor bei dem Arbeitgeber tätig waren. Die Befristung darf maximal 2 Jahre betragen und innerhalb dieser 2 Jahre ist eine 3-malige Verlängerung möglich."*
*http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/mutterschutz-das-geschieht-bei-einer-befristung/
*http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/mutterschutz-das-geschieht-bei-einer-befristung/
Ja-
Ist eine Kündigung nur aus betrieblichen Gründen möglich!
2. Bist du in einer Gewerkschaft?
Nein-
Wie lange ist es noch hin bis zum Ende der Elternzeit? In der Regel beraten die Gewerkschaften juristisch wenn man mindestens 3 Monate ordentliches Mitglied ist.*
Verdi https://www.verdi.de/service/beratung-unterstuetzung/++co++649a25f6-bdc9-11e0-5bd8-00093d114afd
Hast du eine Rechtsschutz Versicherung?
Falls nicht- wende dich an einen erfahrenen Arbeitsrechtler und lass dich juristisch beraten.
Ja-
Wende dich an deine Gewerkschaft! Die wird dich beraten und stellt den Juristen der Klage einreicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen